Die Finanzierung der Heimkosten werden von verschiedenen Partnern übernommen.
Krankenversicherung
Ihre Krankenversicherung erhält von uns ein von Ihrem Arzt visiertes Kostengutsprachegesuch. Dadurch können wir den Pflegebeitrag gemäss Taxordnung direkt der Krankenversicherung in Rechnung stellen.
Restfinanzierer
Gemäss Gesetzgebung hat die letzte Wohngemeinde die nach Abzug des Bewohneranteils und des Krankenversicherungs-Beitrages verbleibende Restfinanzierung der Pflegetaxen zu übernehmen. Die Rechnungsstellung an die Gemeinde erfolgt direkt durch uns.
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistung ist ein zusätzlicher Beitrag zur AHV. Die Anmeldung läuft über die AHV-Ausgleichskasse der bisherigen Wohngemeinde.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist eine vermögensunabhängige Leistung und wird bei einer mittleren oder schweren Hilflosigkeit nach einem Wartejahr ausgerichtet. Wir übernehmen für Sie den Start der Anmeldung.
Taxausgleich
Können die Taxen aus den monatlichen Beiträgen der AHV, Ergänzungsleistung, Krankenversicherung, Hilflosenentschädigung usw. nicht gedeckt werden und beträgt das Vermögen nicht mehr als Fr. 12’000.– bei Ehepaaren oder Fr. 8’000.– bei Einzelpersonen, so kann ein Gesuch um Taxausgleich bei Ihrer letzten Wohngemeinde eingereicht werden. Die Einreichung des Gesuchs erfolgt durch unsere Geschäftsleitung.
Bewohnerrechnung
Aufgrund der Einstufung mittels dem anerkannten Bewohnereinstufungssystem BESA werden die Grund- und Pflegetaxen sowie allfällige individuelle Verrechnungen Ende Monat in Rechnung gestellt.
Haftpflichtversicherung
Die Bewohner sind in unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen sowohl für Schäden an Einrichtungen im Heim wie auch Dritten zugefügte Schäden ausserhalb des Heimes. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 500.– pro Ereignis. Die Kosten für diese Haftpflichtversicherung ist in den Grundtaxen inbegriffen.
Steuererleichterungen
Gemäss dem Merkblatt Zahlungserleichterung und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe besteht bei gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass der laufenden Steuern. Das Steueramt Ihres bisherigen Wohnortes gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
Steuerformular
Im Verlaufe des Januars erhalten Sie von uns eine detaillierte Aufstellung der Heimkosten, die Sie auf das Steuerformular übertragen können.
Kurzinformationen Ergänzungsleistung
Anmeldeformular Ergänzungsleistung
Martin Bachmann
Vorsitzender der Geschäftsleitung
E-Mail
+41 41 485 75 75
Finanzielle Beratung
Haben Sie noch Unklarheiten oder Fragen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit unserem Vorsitzenden der Geschäftsleitung einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.