Pflegefinanzierung

Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten.

Dieses regelt die Aufteilung der Pflegekosten auf die drei Partner Bewohner, Krankenversicherung und Gemeinde (Restfinanzierer).

Der Kanton Luzern hat das kantonale Gesetz zur Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 am 13. September 2010 in Kraft gesetzt und die Verordnung dazu am 30. November 2010 verabschiedet.

Der Regierungsrat hat am 30. November 2010 die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Akut- und Übergangspflege geregelt.
Im weitern hat der Regierungsrat den Zusammenarbeitsvertrag 2011 zwischen der CURAVIVA Zentralschweiz-CH und der Santésuisse am 17. Dezember 2010 ratifiziert.

Gesetze, Verordnungen und Verträge zur neuen Pflegefinanzierung:

Martin Bachmann
Vorsitzender der Geschäftsleitung

E-Mail
+41 41 485 75 75